Medikamente, TierarztLiebe Patientenbesitzer und Patientenbesitzerinnen,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Neuerung der TÄHAV (Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung) betrifft unter anderem die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten und hat somit Auswirkungen auf die gesamte Tierarztpraxis.

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen wir für die Abgabe aller verschreibungspflichtigen Medikamente, einschließlich Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenschutzpräparaten, eine tierärztliche Verschreibung ausstellen. Diese Verschreibung muss nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit dem Posten „Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben“ berechnet werden.

Was ist eine tierärztliche Verschreibung?

Eine tierärztliche Verschreibung gemäß § 15 der neuen Tierärztlichen Hausapotheken-Verordnung bezeichnet die schriftliche Anordnung eines Tierarztes, bestimmte Medikamente für ein Tier zu verschreiben. Diese Verschreibungen sind notwendig, wenn Sie für Ihr Tier Arzneimittel zur Behandlung mit nach Hause nehmen müssen oder wollen, die verschreibungspflichtig sind.

Die tierärztliche Verschreibung muss bestimmte Angaben enthalten, wie z. B. die genaue Bezeichnung des Medikaments, die Dosierung, die Häufigkeit der Anwendung und die Dauer der Behandlung. Sie stellt sicher, dass die Medikamente korrekt und sicher angewendet werden. Nur Tierärzte, die eine Untersuchung des Tieres durchgeführt haben, dürfen solche Verschreibungen ausstellen.

Was bedeutet das für Sie?

Wir möchten Ihnen daher ans Herz legen, sich für Ihre chronisch kranken Tiere noch in diesem Jahr um die benötigten (verschreibungspflichtigen) Dauermedikationen zu bemühen, um Ihr Haustier gut versorgt zu wissen.  Denken Sie auch an die regelmäßige Entwurmung und Prophylaxe gegen Zecken und Flöhe, damit es Ihren Liebling nicht juckt.

So können Sie sich vorbereiten:

Um sicherzustellen, dass wir die benötigten Präparate für Sie vorrätig haben, bitten wir Sie, sich vorab telefonisch oder per E-Mail bei uns zu melden. Auf diese Weise können wir die gewünschten Medikamente entweder für Sie bestellen oder zurücklegen, sodass Sie gut vorbereitet in das neue Jahr starten können.

Wir stehen Ihnen für Fragen und zur Abstimmung Ihrer Bestellungen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Ihr Vertrauen in unsere Praxis ist uns sehr wichtig, und wir freuen uns darauf, Ihnen auch weiterhin mit der besten Versorgung für Ihr Tier zur Seite zu stehen.